HOME


Internistische Gemeinschaftspraxis Dr. Klostermann / Dr. Jebens
Marktstr. 1a – 52428 Jülich – Tel.: 02461-56161 – Fax: 02461-58702

Gastroenterologisch-
endoskopischer Schwerpunkt

Vorsorgedarmspiegelung

Seit dem 01.10.2002 haben die Kranken-
kassen die Vorsorgedarmspiegelung (auch Vorsorgekoloskopie genannt) in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Die Unter-
suchung ist für alle Kassenversicherten ab 55 Jahre kostenlos.
Unsere Praxis ist von der Kassenärztlichen Vereinigung für die Vorsorgedarmspiegelung zertifiziert.
Die Darmspiegelung wird in unserer Praxis seit Jahren nach den jetzt geforderten instrumentellen (hochauflösende Video-
endoskopie), hygienischen (Endoskop-
Waschautomat, Sterilisation des Zubehörs, regelmäßige Kontrolle durch

Hygieneinstitut) und personellen Kriterien durchgeführt.
Die Untersuchung ist empfehlenswert, da sich das Risiko einer bösartigen Tumor-
erkrankung im Dickdarm mit zunehmendem Alter erhöht.
Anmeldung in unserer Praxis unter obiger Tel.Nr.

Wir bemühen uns um eine zeitnahe Durchführung (meist innerhalb 3-4 Wochen).

Weiteres auch unter unserer Rubrik Darmkrebsvorsorge >>.

Praxisgebühr

Liebe Patienten,
am 1.1.2004 trat das Gesetz zur Modern-
isierung der gesetzlichen Kranken-
versicherung, kurz GKV-Modernisierungs-
gesetz oder GMG, in Kraft.

Die wichtigsten Konsequenzen für Sie:

1. Einmal im Quartal müssen Sie die sog. Praxisgebühr (10 Euro) bezahlen, und zwar bevor Sie sich zum 1. Mal im Quartal von einem Arzt behandeln lassen.
Das Motto lautet: Erst bezahlen, dann behandeln.
Diese 10 Euro wandern nicht in die Tasche des Arztes, sondern werden an Ihre Krankenkasse abgeführt.

Wer muss zahlen?
– Alle Patienten älter als 17 Jahre

Ausnahmen/ Wer muss nicht zahlen?
– Patient legt eine aktuelle Überweisung vor
– Patient legt eine gültige Quittung vor (d.h. er entrichtete die Gebühr bereits beim Psychotherapeuten, im zentralen Notdienst oder ambulant im Krankenhaus).

– Patient kommt ausschließlich zur Vorsorge, Schutzimpfung oder Mutterschaftsvorsorge.
– Patient legt einen aktuellen Befreiungsausweis von der Krankenkasse vor. (Achtung: neue Ausweise ab 1.1.2004 notwendig)
– Patient ist anspruchsberechtigt im Rahmen der sonstigen Kostenträger (Ausnahme Sozialhilfeträger).

2. Ab 1.1.2004 dürfen wir nicht-
verschreibungspflichtige
 Medikamente nicht mehr auf Kassenrezept verordnen. Diese Medikamente werden dann ausschließlich auf Privatrezept verordnet, d.h. Sie müssen sie selbst bezahlen.

3. Ab dem 1.1.2004 sind alle Befreiungsausweise oder -bescheide, die vor dem 1.1.2004 ausgestellt wurden, nicht mehr gültig. Damit müssen auch alle Versicherten im Arzneimittelbereich entsprechende Zuzahlungen entrichten.